Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes und vertrauliches Verfahren, bei denen die Konfliktparteien (die sog. Medianden) mithilfe des Mediators eigenverantwortlich und freiwillig eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts herbeiführen können (gemäß § 1 MediationsG).
Im Mediationsverfahren findet zudem keine Rechtsberatung durch den Mediator statt, diese obliegt ausschließlich Rechtsanwälten. Innerhalb eines Mediationsverfahrens kann jederzeit ein Rechtsanwalt von jeder einzelnen Partei zur Klärung von Rechtsfragen hinzugezogen werden, jedoch treten die Parteien im Mediationsverfahren i.d.R. ohne Rechtsanwalt auf.
Entgegen des Mediators ist der Rechtsanwalt parteiisch, daher ist dieser i.d.R. bei keiner Mediationssitzung anwesend. Jedoch kann ein Mediationsverfahren auf Wunsch der Medianden auch in Anwesenheit des Rechtsbeistands erfolgen. Sollten innerhalb des Mediationsverfahrens rechtliche Fragen aufkommen, wird der Mediator stets die Empfehlung aussprechen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Mit dem Mediationsverfahren kann eine nachhaltige Lösung erreicht werden, denn es wird eine Win-Win Lösung angestrebt. Auf Augenhöhe einen Konflikt zu lösen, ist die schönste Konfliktlösungsmöglichkeit. Niemand muss sich "KLEIN" fühlen, sondern alle Konfliktparteien stehen gleichberechtigt nebeneinander.